SEKTORALER HEILPRAKTIKER PHYSIOTHERAPIE
Der SEKTORALE HEILPRAKTIKER PHYSIOTHERAPIE ist eine Zusatzqualifikation für staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten. Die Heilkunde beschränkt sich dabei ausschließlich auf den Bereich der Physiotherapie.


Ein großer Vorteil für die Patienten liegt im Faktor Zeit. Das bedeutet im ersten Schritt, dass für diese physiotherapeutische Heilbehandlung nicht zwingend ein Rezept vom Arzt nötig ist, da der SEKTORALE HEILPRAKTIKER PHYSIOTHERAPIE Heilbehandlungen im physiotherapeutischen Rahmen auch ohne ärztliche Verordnung selbständig ausführen darf. Ein wesentlicher Aspekt zur erfolgreichen Behandlung von Krankheiten ist eine erhöhte zeitliche Zuwendung. Ein straff organisiertes Gesundheitssystem kann das nur selten bieten. Doch um Zusammenhänge umfassend betrachten zu können, ist ein erhöhter Zeitfaktor nötig. Auf diese Art und Weise kann die ganz individuelle Situation hinreichend beleuchtet und entsprechende Therapieziele anvisiert werden. So befasst sich der SEKTORALE HEILPRAKTIKER ausführlich mit Anamnese und Befunderhebung, bevor die Diagnose gestellt und entsprechende Maßnahmen definiert werden. Eine Behandlung im 15-Minuten-Takt entspricht nicht der Philosophie des SEKTORALEN HEILPRAKTIKERS – die intensive Kommunikation mit den Patienten sowie individuelle, effektive Behandlung sind wesentliche Bausteine auf dem Weg einer erfolgreichen, nachhaltigen Therapie. Selbstverständlich ist eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten gewährleistet. Bei unklarer Befundlage wird der Patient unverzüglich zum Facharzt weitergeleitet, um das unklare Krankheitsbild abzuklären und geeignete Therapiemaßnahmen einzuleiten.
KOSTENASPEKT
Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Privatpatienten können diese Kosten bei ihrer privaten Krankenversicherung als Heilbehandlung geltend machen, sofern im Vertrag Heilpraktikerleistungen includiert sind. Auch gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können diese Heilbehandlung dort einreichen. Für eine Kostenerstattung muss diese Heilpraktikerleistung in der Zusatzversicherung abgedeckt sein. Sie sind kein Privatpatient und haben als gesetzlich Versicherter keine Zusatzversicherung? Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse! Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern (oder auch Nichtmitgliedern) eine Zusatzversicherung zu interessanten Konditionen an. Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler von der Leistung des SEKTORALEN HEILPRAKTIKERS profitieren. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird diese Therapie leider nicht übernommen.
VORTEILE
- Behandlung ohne Rezept möglich
- keine vorgeschriebene Therapie
- keine Beschränkung der Behandlungszeit (15-Minuten-Takt)
- individuell
- komplex
- multimodal
- komplementär


